wurde die alte Kegelbahn abgerissen und durch eine neue,wesentlich breitere ersetzt.
Ferner wurde die Gastronomie erneuert, was insgesamt mit 3359,35 Mark zu Buche schlug.Im Jahre 1910 wurden die Statuten der Harmoniegesellschaft ergänzt und von der Generalversammlung ein „Ordnungsgesetz“ beschlossen.
Dieses besagte, dass:
1. Im Gesellschaftslokal aufliegende Zeitungen nicht mit nach Hause genommen werden dürfen.
2. Unanständiges Betragen und Streitigkeiten, wörtliche und tätliche Beleidigungen sorgfältig zu vermeiden sind.
3. Hasardspiele nicht geduldet werden können.
4. Hunde in das Gesellschaftslokal und den Gesellschaftsgarten nicht mitgebracht werden dürfen.
Am Zweck der Gesellschaft, „anständige Unterhaltung und Erholung“zu bieten, änderte sich aber nichts.